Zeitschrift EE

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2004-03: Solaranlagen im Geschoßwohnbau

Qualitätssicherung

Österreich zählt weltweit zu den Ländern mit der höchsten Dichte an Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.

Qualitätssicherung von Solaranlagen in Salzburg

Von Franz Mair*

Initiiert wurde der Bau von Solaranlagen Mitte der achtziger Jahre von der Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energie in der Steiermark. Die Förderprogramme der Bundesländer und des Bundes haben schließlich die weitere Verbreitung herbeigeführt. Zur Sicherstellung der effizienten Mittelvergabe der Förderstellen wurden Förderungskriterien und technische Mindestvorgaben in die Richtlinien aufgenommen. Trotz der laufenden Anpassung und Verbesserung dieser Fördervoraussetzungen werden, wie aus der im Februar 2002 fertiggestellten Solaranlagenevaluation (73 untersuchte Anlagen) vom Energieinstitut Vorarlberg hervorgeht, nur 27% der Anlagen einwandfrei installiert. Es besteht daher ein hoher Bedarf, die Rahmenbedingungen für langlebige und leistungsoptimierte thermische Solaranlagen weiter zu entwickeln.

Förderrichtlinien in Salzburg

Im Bundesland Salzburg wurde am 1.1.1991 ein Baukostenzuschuss für den Einbau von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit und ohne Heizungsunterstützung eingeführt. Die Fördervoraussetzungen und Richtlinien dieser Aktion wurden bis dato laufend weiterentwickelt und angepasst. Aus der Chronologie der Förderungskriterien für die Aktion "Solaranlagen- und Wärmepumpenförderung" können die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung der Anlagen abgelesen werden (siehe Tabelle 1). Nebenher wurden von der Energieberatungsstelle des Landes Salzburg Einzelberatungen bei Kunden, Planern und ausführenden Unternehmen durchgeführt.
Eine weitere Förderschiene für Solaranlagen wurde in das sogenannte Zuschlagspunktemodell der Salzburger Wohnbauförderung integriert und Ende 1993 gestartet (siehe Tabelle 1). Gefördert wird mit einem Zuschlag zu den Grundfördersätzen pro m² förderbarer Wohnnutzfläche (Erhöhung des förderbaren Bankdarlehens). Im Regelfall sinkt durch die Zuschlagsförderung der Eigenmittelbedarf für den Förderungswerber.

  Zeitpunkt Maßnahme
Solaranlagen-
und Wärmepumpen-
förderung
1.1.1991 Pauschal-Direktzuschuss pro Anlage, Zuschlag für Heizungseinbindung, Mindestkollektorfläche bei Heizungseinbindung, Mindestspeicher 45 l Puffer- oder Boilervolumen pro m² Kollektorfläche, Funktionsgarantie von mindestens 5 Jahren ab Inbetriebnahme durch ausführendes Installationsunternehmen
1.3.1992 Förderung von Wärmepumpen zur Raumwärmeerzeugung wird abgeschafft
1.8.1993 Einführung der leistungsbezogenen Kollektorflächenförderung
15.10.1993 Erhöhung der kollektorflächenbezogenen Förderung, Mindestspeichergröße für Pufferspeicher 100 l/m² Kollektorfläche, Mindestspeichergröße für Boiler 50 l/m² Kollektorfläche, Mindestdämmstoffstärke 200 mm für Pufferspeicher
1.1.1997 Bei weniger als 5 Wohneinheiten sind insgesamt max. 25 m² Kollektorfläche förderbar
1.10.1998 Bei Einzelanlagen mit bis zu 2 Haushalten sind maximal 2 m² Kollektorfläche pro Person oder 10 m² förderbar, alternativ wird bei einem rechnerischen Nachweis eines Jahreskollektorertrages von mehr als 300 kWh/m² Kollektorfläche die gesamte Kollektorfläche gefördert.
Bei Gemeinschaftsanlagen für mehr als 2 Haushalte wird maximal 1 m² pro 20 m² Wohnnutzfläche gefördert, alternativ wird bei einem rechnerischen Nachweis des Jahreskollektorertrages von mehr als 350 kWh/m² Kollektorfläche die zur Förderung eingereichte Kollektorfläche gefördert. Verpflichtende Solarertragsmessung bei Gemeinschaftsanlagen.
1.1.2002 Staffelung der Förderhöhen pro m² Kollektorfläche: 1-6 m²: € 140 /m², 7-10 m²: € 70 /m², über 10 m²: € 35 /m²
Nov. 1993 Mindestens 3 m² Kollektorfläche je Haushalt, Pufferspeicher
Wohnbauförderung 1.10.2000 Mindestens 6 m² pro Solaranlage, 50 Liter Boilervolumen bzw. 100 Liter Puffervolumen pro m² Kollektorfläche; Gemeinschaftsanlagen sind mit einem zentralen Pufferspeicher auszuführen, pro 30 m² Bruttogrundrissfläche ist 1 m² Kollektorfläche zu installieren, es ist ein Mindestkollektorertrag von 350 kWh/m²a zu garantieren und eine Messeinrichtung für den Wärmeertrag vorzusehen. Der Heizungsrücklauf muss im Auslegungspunkt unter 40° C gehalten werden.
22.2.2003 Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 10 Wohneinheiten ist eine dezentrale Warmwasserbereitung mit zentralem Pufferspeicher zu installieren*).
Einführung der Zuschlagförderung - Online Energiebuchhaltung auf www.energiebuchhaltung.at für den spezifischen Solarertrag.

*)Das Zweileiterverteilsystem weist in Kombination mit einer Solaranlage gegenüber einer konventionellen Vierleiternetz Wärmeverteilung eine höhere Gesamteffizienz auf. Das geht aus einer Untersuchung der AEE im Auftrag des bmvit hervor.

Qualitätssicherung und Kontrolle

Für Gemeinschaftsanlagen mit mehr als zwei Wohneinheiten ist vom Anlagenlieferanten ein Jahreskollektorertrag von mindestens 350 kWh/m² zu garantieren. Zur Kontrolle des Ertrages ist eine Messeinrichtung (geeichter Wärmemengenzähler) vorzusehen. Bringt eine Anlage den geforderten Ertrag nicht, haftet die ausführende Firma für den dadurch entstandenen Schaden (zivilrechtlich). Je nach Vertragserstellung wird ein Überprüfungszeitraum zwischen 10 und 20 Jahren gewählt. Zur Absicherung des Garantieertrages ist es ratsam einen eigenen zusätzlichen Haftrücklass einzubehalten.

Online - Energiebuchhaltung im Internet

Mit der Novelle der Durchführungsverordnung zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz vom 22.02.2003 wurde in den Förderkatalog für sonstige ökologische Maßnahmen eine Zuschlagsförderung für die Online-Energiebuchhaltung im Internet aufgenommen. Die Online-Energiebuchhaltung für Solaranlagen wurde von einem gemeinnützigen Salzburger Bauträger gemeinsam mit weiteren innovativen Unternehmen entwickelt. An der EDV-Erfassung und Aufbereitung von Energie- und Wasserverbräuchen wird intensiv gearbeitet.
Auf der Internetseite www.energiebuchhaltung.at kann sich jedermann, insbesondere Betreiber von Haustechnikanlagen und Bewohner, über Funktionalität und Effizienz seiner Anlagen informieren und mit anderen vergleichen. Nahezu bei allen größeren Bauvorhaben wird die Zuschlagsförderung für die Online-Energiebuchhaltung in Anspruch genommen.

Einführung einer Deklaration für Thermische Solaranlagen

Zur weiteren Anhebung der Ausführungsqualität von Solaranlagen und zur Gewährleistung eines umfassenden Konsumentenschutzes ist geplant, eine Deklaration für Solaranlagen zur Verfügung zu stellen. Diese soll auch ein Bestandteil der Einreichunterlagen für die Gewährung einer Solarförderung werden. Die Deklaration besteht aus folgenden Inhalten und Bestandteilen: Funktionsschema der Anlage, Angaben zum Standort, Baujahr und Errichter der Anlage, Angaben zur Dimensionierung und Aufstellung des Sonnenkollektors, Speicherbeladung, Speichergröße, Wärmeaustauscherdimensionierung, Warmwasserbereitung, Sicherheitseinrichtungen, Wärmedämmung der Anlagenteile, Mess- und Regeleinrichtungen, Dimensionierung und Anordnung des Ausdehnungsgefäßes, Warmwasserverteilung, Bedienungsanleitung, Wartungshinweise, Inbetriebnahmeprotokoll, etc.
Für die Erstellung der Deklaration samt Funktionsschema wird ein EDV-Programm zur Verfügung stehen. Das ausführende Unternehmen bestätigt die Einhaltung der Deklaration sowie aller relevanten Normen und Vorschriften unter Angabe von Ort, Datum, Stempel und Unterschrift.

Abbildung 1: Mehrfamilienwohnhaus in Gneis Moos in Salzburg (Quelle: gswb Salzburg)
Wenn noch Platz ist: Gneismoos_01.jpg nehmen.

*) Dipl.-Ing. Franz Mair ist Fachreferent Energiewirtschaft am Amt der Salzburger Landesregierung, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! [^]

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