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Bundes-Energieeffizienzgesetz: Chance für österreichische Unternehmen

von Petra Lackner und Christoph Gruber

Mit Jahresbeginn ist das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) vollständig in Kraft getreten. Die Gesetzgebung gibt vor, dass die Energieeffizienz in Österreich bis 2020 um 20 Prozent verbessert werden soll. Die Verpflichtung zur Effizienz liegt bei der öffentlichen Hand und den Energielieferanten. Andere Unternehmen, die energieeffizienter werden wollen, können von dieser Verpflichtung profitieren.

Abbildung 1: Reinraum. (Quelle: Sandoz GmbH)

Die EU hat sich ambitionierte Ziele gesetzt: 2020 soll um 20 Prozent weniger CO2 als 2005 ausgestoßen werden, der Anteil erneuerbarer Energie am gesamten Energieverbrauch auf 20 Prozent steigen und die Energieeffizienz um 20 Prozent erhöht werden. Fünf Jahre vor Ablauf der Frist ist absehbar, dass die EU-Ziele für Erneuerbare und CO2 erreicht werden. Mit Hilfe der Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) soll auch das Effizienzziel geschafft werden.

Die Republik Österreich erfüllt die Richtlinie mit einer Mischung aus strategischen Maßnahmen der öffentlichen Hand – zum Beispiel in Form von Energiesteuern oder Förderinstrumenten – und einer Verpflichtung für Energielieferanten. Energielieferanten müssen jährlich die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen im Umfang von 0,6 Prozent ihres letztjährigen Energieabsatzes an Endkunden nachweisen. Die Maßnahmen kann der Energielieferant im eigenen Unternehmen oder bei seinen Kunden bzw. anderen heimischen Endverbrauchern umsetzen (lassen).

Kooperationen zwischen Betrieben und Lieferanten bieten sich an: Der Betrieb kann durch einen finanziellen Beitrag des Energielieferanten die Wirtschaftlichkeit des Projekts verbessern, der Lieferant eine Effizienzmaßnahme nachweisen und damit eine mögliche Ausgleichszahlung vermeiden. Das Potenzial für derartige Kooperationen lässt sich aus Energieaudits ableiten. Die regelmäßige Durchführung dieser Audits oder die Einführung eines Energiemanagementsystems ist nunmehr für alle großen Unternehmen verpflichtend.

Verpflichtung gilt für große Unternehmen

Zur Feststellung der Eigenschaft als „großes Unternehmen“ sind drei Kennzahlen relevant: Beschäftigte, Umsatz und Bilanzsumme.

Sobald ein Unternehmen mehr als 249 Beschäftigte (Vollzeit-Äquivalente) hat, gilt dieses als „groß“ und ist zur regelmäßigen Durchführung von externen Audits oder zur Einführung eines Energiemanagementsystems verpflichtet. Liegt die Anzahl der Beschäftigten bei 249 oder weniger, ist das Unternehmen nur dann ein großes Unternehmen, wenn sowohl der Umsatz als auch die Bilanzsumme die Schwellenwerte überschreiten. Tabelle 1 zeigt diese Schwellenwerte und die Einteilung der Unternehmen in KMU und große Unternehmen.

Tabelle 1: Schwellenwerte und die Einteilung Unternehmen in KMU / große Unternehmen. (Quelle: Austrian Energy Agency)

Unternehmen, die zu mehr als 50 Prozent im Eigentum einer anderen Organisation stehen, sind dieser zuzurechnen. Die Anzahl der Beschäftigten, der Umsatz und die Bilanzsumme aller österreichischen Unternehmensteile werden dabei zusammengezählt. Übersteigen die summierten Werte die Schwellenwerte, sind sämtliche österreichische Standorte, bei denen eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent vorliegt, verpflichtet. Die Verpflichtung gilt auch für Tochterunternehmen, die für sich alleine betrachtet ein KMU sind. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung liegt bei der Konzernmutter. Abbildung 2 zeigt, wie die Überprüfung der Unternehmensgröße bei verbundenen Unternehmen erfolgt.

Abbildung 2: Bestimmung der Unternehmensgröße in verbundenen Unternehmen. (Quelle: Austrian Energy Agency)

Große Unternehmen müssen entweder mindestens alle vier Jahre ein externes Energieaudit gemäß § 18 EEffG durchführen oder ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und dieses zertifizieren lassen. Auch im Rahmen des Managementsystems muss ein Energieaudit nach EEffG durchgeführt werden, allerdings nicht zwingend von einem unabhängigen Dritten, sondern auch von internen Auditoren. Externe und interne Auditoren müssen den Qualitätskriterien gemäß § 17 EEffG entsprechen und ihre Qualifizierung bei der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle (NEEM) nachweisen. Bisher hat das Wirtschaftsministeriumg die Agenden der Monitoringstelle übernommen und ein öffentliches Register über Auditoren, die zur Durchführung von energieaudits zugelassen sind, geführt. Künftig wird die Nationale Energieeffizienz-Monitoringstell diese und weitere Aufgaben erfüllen.

Inhalte des Energieaudits

Die geforderten Inhalte des Energieaudits sind in § 18 und Anhang III des EEffG beschrieben. Sie werden in drei große Energieverbrauchsbereiche eingeteilt:

  • Gebäude oder Gebäudegruppen
  • Betriebsabläufe oder Anlagen in der Industrie
  • Beförderungs- bzw. Transportprozesse

Die Audits müssen alle wesentlichen Energieverbrauchsbereiche umfassen, wobei ein Bereich dann wesentlich ist, wenn dieser mindestens 10 Prozent Anteil am Gesamtenergieverbrauch hat.

Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes auf KMU

Auch wenn kleine und mittlere Unternehmen nicht unmittelbar vom Gesetz als verpflichtete Unternehmen betroffen sind, können diese vom Gesetz profitieren: Am Markt für Energieeffizienzmaßnahmen können KMU ihre gesetzten Maßnahmen an verpflichtete Energielieferanten verkaufen. Es lohnt sich damit auch für KMU aktiv an der Verbesserung ihrer Energieeffizienz zu arbeiten. Sie können dabei weiterhin auf umfangreiche Unterstützung bei der Auffindung von Einsparpotenzialen zurückgreifen: Im Rahmen des klimaaktiv Programms „energieeffiziente Betriebe“ stehen technologie- und branchenspezifische Tools und Leitfäden zur Verfügung (www.klimaaktiv.at/eebetriebe). Außerdem bieten Programme der Länder geförderte Energieberatungen an.

Personenbeschreibung

Mag. Petra Lackner ist mit der Leitung Center Gewerbe & Industrie der Österreichischen Energieagentur betraut (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Mag. Christoph Gruber, B.Sc. ist als wissenschaftlicher Mitarbeiter
bei der Österreichischen Energieagentur tätig.
( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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