Ökostrom
Ökostrom
Dank Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz muss uns seit geraumer
Zeit mitgeteilt werden, woher der Strom stammt, den wir konsumieren. Auf Ihrer
Jahresabrechnung finden Sie eine Tabelle, die Ihnen zeigt, wie viel Prozent
des Stromes aus Ökoenergie, aus Wasserkraft, aus Gas, Erdölprodukten,
Kohle, Atomenergie und sonstigen Energieträgern stammt.
Hat der Strom ein Mascherl?
"Ist auch wirklich das drinnen, was drauf steht? Fällt es schon beim
Joghurt schwer, die Inhaltstoffe nachzuweisen, wie soll das erst beim Strom
gehen, der ja schon gar nicht mehr in seine ursprünglichen Energieträger
zerlegt werden kann?", fragt sich da der kritische Konsument. Es könnte
gehen! Der Strom aus der Steckdose zeigt uns zwar in keiner Weise, aus welchen
Energieträgern er stammt, aber da Stromhändler und Produzenten genau
Buch darüber führen, wie viel Strom von welchem Lieferanten oder aus
welchem Kraftwerk kommt, könnte theoretisch nachvollzogen werden, aus welchen
Energieträgern der Strom stammt und damit hätte Ihr Strom wirklich
"ein Mascherl um". Theoretisch deshalb, weil die Qualität der
Stromkennzeichnung von den Details abhängt, und hier schlägt wieder
einmal der österreichische Föderalismus zu.
Was Ihnen die Tabelle mit den Energieträger-Prozenten tatsächlich
verrät, hängt nämlich vom Bundesland ab, in dem Sie den Strom
beziehen, denn: das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz gibt
zwar den Rahmen für eine Stromkennzeichnung vor, schweigt sich aber zu
den Details aus und delegiert die heiklen Dinge an die Länder weiter. Diese
wiederum schlagen in ihren Gesetzen und Verordnungen zur Stromkennzeichnung
ganz individuelle Wege ein und sind derzeit noch weit weg von einer bundeseinheitlichen
Regelung.
Händlermix oder Produktmix
"Händlermix" oder "Produktmix", das ist hier die Frage!
Händlermix bedeutet, dass auf den Rechnungen für sämtliche Kunden
des Stromhändlers die gleiche Stromkennzeichnung aufscheinen muss, nämlich
der Energieträgermix seiner Gesamtlieferung. Was aber, wenn Ihnen Ihr Händler
nun ein besonderes Produkt wie zum Beispiel "Ökostrom pur" anbietet,
natürlich auch zu einem ganz anderen Preis als den "Dumping-Strom"
für die gewöhnlichen Kunden? Dann finden Sie, obwohl Sie Ökostrom
pur bestellt und bezahlt haben auf Ihrer Stromrechnung unter Stromkennzeichnung
die durchschnittliche Energieträgerverteilung Ihres Stromhändlers,
also z. B. auch den relativ billigen importierten Atomstrom oder den Strom
aus Kohlekraftwerken.
Unfair? Gut, dann eben auch den "Produktmix" zulassen. Das bedeutet,
dass Ihr Händler zum Beispiel auf der Rechnung der braven und zahlungskräftigen
"Ökostrom pur Kunden" auch wirklich 100% Ökoenergie draufschreiben
darf. Den anderen, "gewöhnlichen" Kunden, wird der Händlermix
verkauft und spätestens hier wird das Strommascherl zur Maskerade: Es ist
zu verstehen, dass Kunden, die spezielle Stromprodukte wie z. B. Kraftwärmekopplungsstrom
oder Ökostrom kaufen und bezahlen, diese auch auf ihrer Rechnung wieder
finden. Da diese speziellen Produkte aber auch zur Gesamtlieferung für
die Berechnung des Händlermixes zählen, finden auch die restlichen
Kunden diese speziellen Stromprodukte in ihrer Händlermix-Stromkennzeichnung.
Auch nicht fairer!
Was tun nun die Bundesländer derzeit noch mit dieser Misere? In einigen
Bundesländern (wie z. B. in der Steiermark oder Oberösterreich)
darf der Händler bei der Stromkennzeichnung nur einen einheitlichen Mix
aufgrund seiner Gesamtlieferung angeben, also nur den Händlermix auf die
Rechnung schreiben. Damit haben sie als Kunde, der kein spezielles Stromprodukt
kauft, die Sicherheit1, dass "das was
drauf steht auch drinnen ist". Kunden, die ein spezielles Produkt kaufen,
finden dieses aber nicht in ihrer Stromkennzeichnung. Hingegen ist in Niederösterreich
beispielsweise entweder Händlermix oder Produktmix erlaubt, das heißt,
es geht aus der Stromkennzeichnung nicht eindeutig hervor, wie viel des angegebenen
Ökostromes sich auch auf der Rechnung der speziellen Ökostromkunden
findet.
Kompliziert? Nicht mehr lange, denn mit der neuen Novelle des Elektrizitätswirtschafts-
und Organisationsgesetzes wird es einfacher - dann ist nämlich schon im
Bundesgesetz der "Händlermix" vorgeschrieben, und individuelle
Interpretationen seitens der Länder sind dann nicht mehr möglich.
1)"Sicherheit" ist in diesem Zusammenhang zwar nicht die treffende Bezeichnung - was, wenn der Strom auf einer Börse gekauft wurde, wo niemals nachvollzogen werden kann, woher der Strom stammt - darauf und auch auf die Sache mit dem UCTE-Mix wird aus Platzgründen nicht weiter eingegangen.
Abbildung
1: Bei der Stromkennzeichnung lassen
manche Energieversorger im Dunkeln, wie hoch der Ökostromanteil in ihrem
Strommix ist
*) Mag. Heidelinde Adensam ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Österreichischen Ökologieinstitut; adensam@ecology.at [^]