Bauen und Sanieren
Thema
Weltweit betrachtet sinkt die Energieintensität, also die eingesetzte Energie
bezogen auf die Wirtschaftsleistung. Im Jahr 2003 lag sie um ca. 30 % niedriger
als 1980, bis zum Jahr 2030 wird sie laut Prognosen um ca. 30 % niedriger sein
als 2003.
Foto: Österreichische Energieagentur
Gebäudequalität und Klimaschutz
Von Beate Lubitz-Prohaska und Walter Hüttlerr*
Damit wird sich die Energieintensität innerhalb von 50 Jahren in etwa
halbiert haben. Obwohl der „Effizienzbeitrag“ weiter an Bedeutung
gewinnt, steigt laut Prognose der Internationalen Energieagentur der weltweite
Energiebedarf bis 2030 gegenüber 2003 um mehr als 50 %. Eine Reduzierung
des Energieverbrauchs wird also unumgänglich. Energieeffizienz stellt also
die wichtigste Säule zur Sicherung unserer Energieversorgung dar (siehe
auch Abbildung 2). [1]
Neben der Sicherung der Energieversorgung stellt der Klimaschutz die zweite
energiepolitische Herausforderung dar: Das Kyoto-Protokoll sieht eine Begrenzung
der Treibhausgasemissionen von Industriestaaten im Zeitraum 2008 bis 2012 im
Vergleich zu 1990 vor. Die Europäische Gemeinschaft ist dabei ein Reduktionsziel
von 8 % eingegangen. Dieses Ziel wurde auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt, für
Österreich wurde dabei ein Ziel von –13 % festgelegt.
Zur Umsetzung des Kyoto-Ziels wurde 2002 von Bund und Ländern eine gemeinsame
Klimastrategie beschlossen. Wesentliche Reduktionen an Treibhausgasemissionen
sind unter anderem im Bereich der Raumwärme zu erzielen. Von den insgesamt
ca. 66 Millionen Tonnen CO2 Emissionen jährlich werden etwa 15 % von Heizungs-
und Warmwasseranlagen aus Wohngebäuden verursacht, ca. 3 % von Anlagen
aus Büro-, Geschäfts- und Industriegebäuden. Laut Klimastrategie
könnten bis 2020 allein bei der Raumwärme bis zu 4 Millionen Tonnen
CO2 eingespart werden, wenn der Energieverbrauch entsprechend reduziert (Niedrigenergie-
und Passivhaus, thermisch-energetische Sanierung) und von fossilen auf erneuerbare
Energieträger umgestellt wird.
Wirtschaftliche Aspekte der Sanierung
Der Gebäudebereich hat aber auch aus einem anderen Blickwinkel eine besondere
Bedeutung für Volkswirtschaft und für Klimaschutz. Immerhin werden
in diesem Sektor rund 35 % der österreichischen Endenergie verbraucht.
Damit „belastet“ der Gebäudesektor die Österreichische
„Energiebilanz“ gewaltig. Mit der Verbesserung der Energieeffizienz
im Gebäudebestand kann ein signifikanter Beitrag zur Sicherung der österreichischen
Energieversorgung und für den Klimaschutz geleistet werden.
Neben Eigenheimen stellen insbesondere mehrgeschossige Wohnhäuser aus den
1950er bis 80er Jahren einen Problembereich hinsichtlich der thermischen Gebäudequalität
dar. Gleichzeitig besteht in diesen Gebäudesegmenten ein hohes Potenzial
für thermische Verbesserungen und Umstellung auf erneuerbare Energieträger.
Um den Gebäudebestand wirkungsvoll zu modernisieren, bedarf es nicht nur
gemeinsamer Anstrengungen von Bund, Ländern und Wirtschaft, sondern auch
neuer Instrumente und einer geeigneten Mischung aus ökologisch orientierten
Förderinstrumenten und neuen Beratungs- und Informationsangeboten.
EU-Gebäuderichtlinie und Energieausweis
Versorgungssicherheit und Klimaschutz waren auch die zentralen Motive der
Europäischen Kommission für die Gebäuderichtlinie [2], die 2003
in Kraft getreten ist und bis Anfang 2006 in allen Mitgliedstaaten umzusetzen
war. Die Gebäuderichtlinie der EU kann wohl als eines der relevantesten
europäischen Umweltgesetze der letzten Jahre bezeichnet werden. Für
Österreich setzt sie einen Meilenstein bei der Verbesserung der energetischen
Effizienz von neuen und bestehenden Gebäuden. Mit der nationalen Umsetzung
der Richtlinie ist Österreich so wie die meisten anderen Mitgliedsländer
bereits in Verzug. Eine Implementierung der EU-konformen Berechnungsmethoden
und Mindeststandards sowie der Regelungen für den Energieausweis in den
Bauordnungen aller Bundesländer wird von den Länderexperten frühestens
Anfang 2007 erwartet.
Die neue Richtlinie stellt die Gesamtenergieeffizienz, also Gebäudehülle
und haustechnische Systeme, in den Mittelpunkt und verfolgt gleichermaßen
ordnungsrechtliche als auch marktorientierte Ansätze. Sie enthält
folgende Kernelemente:
Abbildung
1: Zuwachs des weltweiten Energieverbrauchs
nach Energieträgern und „Beitrag“ der Energieeffizienz
Quelle: Enerdata, IEA/World Energy Outlook 2004, Berechnungen
der Österreichischen Energieagentur, Entnommen aus energy – Die Zeitschrift
der Österreichischen Energieagentur, 2/05, S. 5
Umsetzung in Österreich
In Österreich fällt die Umsetzung der Gebäuderichtlinie vorwiegend in die Kompetenz der Bundesländer. Im Zuge der laufenden Harmonisierung der Bauordnungen der Länder soll auch die EU-Gebäuderichtlinie weitgehend einheitlich für ganz Österreich umgesetzt werden. In geringem Ausmaß – etwa bei der zivilrechtlichen Regelung für Energieausweise bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden – ist auch der Bund für die Umsetzung zuständig.
Abbildung 2: Großflächige Stromausfälle stellen die Versorgungssicherheit in Frage und erfordern Maßnahmen zur Energieeffizienz (im Bild links: Black out in den USA im August 2003 und rechts Black out in Italien im September 2003)
In einigen Bundesländern muss für den Neubau schon seit mehreren
Jahren ein Energieausweis vorgelegt werden. In Zukunft wird dies für alle
Neubauten in Österreich gelten. Im Zuge der Baueinreichung können
die Unterlagen allerdings ohne Mehraufwand und zusätzliche Kosten erstellt
werden.
Neu ist hingegen die verpflichtende Einführung des Energieausweises bei
Verkauf und Vermietung von Objekten. Die Bundesländer wollen dafür
die maximale Übergangsfrist von drei Jahren ausschöpfen. Diese Übergangsfrist
kann jedoch nur für den Energieausweis und Inspektionen in Anspruch genommen
werden. Spätestens ab 2009 ist dann auch für bestehende Gebäude
eine Bewertung der Gesamtenergieeffizienz vorzunehmen. Dafür ist ein vereinfachtes
Verfahren vorgesehen, so dass der Aufwand und die damit verbundenen Kosten gering
sein werden.
Der Energieausweis soll in allgemein verständlicher Form KäuferInnen
und MieterInnen eine Orientierung am „point of sale“ bieten und
eine grobe Abschätzung der zu erwartenden Energiekosten ermöglichen.
Der Energieausweis wird damit ein wesentliches Element einer Produktdeklaration
für Immobilien sein. Einige Wohnbauträger gehen schon seit Jahren
offensiv an das Thema heran, indem sie Energieausweise oder ökologische
Gebäudepässe gezielt im Marketing einsetzen.
Abbildung 3: Klimaschutz und Versorgungssicherheit sind die Hauptmotive für die EU-Gebäuderichtlinie (im Bild: Hochwasser 2005, Paznauntal)
Ökologisierung der Wohnbauförderung
Neben den bautechnischen Vorschriften der Länder stellt die Wohnbauförderung das wesentliche Instrument zur Umsetzung der Energiesparmaßnahmen im Wohngebäudebereich dar. Den Ländern stehen jährlich 1,78 Milliarden Euro insbesondere für Zwecke der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung und zur Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen zur Verfügung. Die Länder haben in zunehmendem Maß in der Wohnbauförderung Anreize zugunsten energiesparender Maßnahmen und des Einsatzes erneuerbarer Energieträger im Wohnbau gesetzt. Bislang lag der Schwerpunkt allerdings im Bereich des Wohnungsneubaus.
Artikel 15a-Vereinbarung
Im Bereich der Wohnbausanierung werden von einigen Bundesländern bereits attraktive Förderungsprogramme angeboten, die auf die thermisch-energetische Sanierung, Umstellung auf erneuerbare Energieträger sowie eine Modernisierung des Wohngebäudes insgesamt ausgerichtet sind.
Um gemeinsame Qualitätsstandards für die Wohnbauförderungen
der Länder einzuführen, hat das Lebensministerium im Dezember 2004
mit den Landeshauptleuten eine Vereinbarung nach Art. 15a der Bundesverfassung
geschlossen. Danach muss es künftig in allen Bundesländern attraktive
Förderungen unter besonderer Berücksichtigung energetischer und ökologischer
Kriterien geben.
Dazu legt die Wohnbauförderung für Neubau und Althaussanierungen energetische
und ökologische Mindeststandards fest. Spezielle Anreize soll es u.a. für
klimaschonende Haustechnik, Sanierung der gesamten Gebäudehülle und
die Verwendung ökologisch unbedenklicher Baustoffe geben.
Gefördert werden soll der Umstieg auf erneuerbare oder CO2-ärmere
Energieträger sowie auf Fernwärme. Bestehende Förderungen für
Kesseltausch Öl-Öl oder Gas-Gas (ausgenommen der Umstieg auf Brennwertgeräte)
sind entsprechend dieser Artikel 15a-Vereinbarung einzuschränken. Allfällige
noch bestehende Förderungen für den Umstieg von Gas auf Öl oder
von erneuerbaren Brennstoffen auf fossile Brennstoffe sind gänzlich zu
streichen.
Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde zwischen Bund und Ländern auch ein
Berichtssystem vereinbart, das ein regelmäßiges Monitoring der durchschnittlichen
Energiekennzahlen im Neubau und in der Sanierung sowie die Wirkung der Wohnbauförderung
auf die Wahl der Heizungssysteme und der eingesetzten Energieträger erlaubt.
klima:aktiv Programm wohnmodern
Als weiteres Instrument hat das Lebensministerium im Rahmen der Initiative
klima:aktiv das Programm wohnmodern ins Leben gerufen und die Österreichische
Energieagentur mit dem Programmmanagement beauftragt. Das Programm hat eine
geplante Laufzeit von 2005 bis 2008 und soll dazu beitragen, die thermisch-energetische
Sanierung großvolumiger Wohngebäude in Österreich zu forcieren.
Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur
Verbesserung der Wohnqualität der BewohnerInnen geleistet.
Die Programmaktivitäten konzentrieren sich primär auf die Zielgruppe
der Wohnbauträger und Hausverwaltungen, die bei der umfassenden Modernisierung
von Wohngebäuden eine Schlüsselrolle einnehmen. Wichtige Partner sind
daher auch die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Die Wohnungsunternehmen
werden durch wohnmodern über die Möglichkeiten und den Nutzen umfassender
Modernisierung des Gebäudebestandes informiert und bei der Umsetzung von
Sanierungsprojekten unterstützt.
Für die regionale Umsetzung der Programmaktivitäten von wohnmodern
sind die Kooperationen mit den Bundesländern entscheidend. In Salzburg
wird das Programm in Kooperation mit der Wohnbauförderung und dem SIR Salzburger
Institut für Raumordnung und Wohnen umgesetzt. Auch in der Steiermark läuft
die wohnmodern Kooperation über die Wohnbauförderung. Als Regionalpartner
steht die Grazer Energieagentur zur Verfügung, die eng mit der AEE INTEC
und dem Landesenergieverein zusammenarbeitet. In Wien werden die Beratungsleistungen
direkt von der Österreichischen Energieagentur angeboten. Weitere Kooperationen,
u. a. mit den Bundesländern Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg,
sind in Vorbereitung.
Die konkrete Umsetzung des Programms erfolgt in enger Abstimmung mit anderen
klima:aktiv Programmen (klima:aktiv haus, ecofacility, solarwärme und holzwärme).
Beratung
wohnmodern Regionalpartner stehen als Anlaufstelle für Informationen über umfassende Modernisierung und Gebäude-Grobchecks zur Verfügung: Wohnbauträger und Hausverwaltungen, die Interesse an einer umfassenden Modernisierung ihrer Gebäude haben, erhalten ein umfangreiches Servicepaket. Dieses umfasst:
Weiterbildung
Ein weiteres Element der wohnmodern Aktivitäten ist die Entwicklung eines Lehrgangs zum Modernisierungsmanager. Das Konzept für dieses Weiterbildungsangebot wurde gemeinsam mit der klima:aktiv Weiterbildungskoordination entwickelt und die wichtigsten Inhalte für Sanierungsverantwortliche zu folgenden Modulen zusammengefasst:
Die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (gbv und ÖVI)
werden noch 2006 einen Pilotlehrgang in Kooperation mit klima:aktiv starten.
Abbildung
4: Wärmedämmung spart
Energiekosten (Foto: Österreichische Energieagentur)
Informationsmaterialien und Tools
Die umfassende Modernisierung eines Wohngebäudes erfordert eine umfangreiche Vorbereitung und Planung. Im Rahmen des Programms wohnmodern werden innovative Modernisierungsbeispiele („Best Practice“) dokumentiert und Bauträgern und Hausverwaltungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden in wohnmodern Tools entwickelt bzw. verfügbar gemacht, die Bauträger und Hausverwaltern bei der konkreten Umsetzung von innovativen Modernisierungen unterstützen: z.B. für Gebäude-Grobanalyse, Leitfaden Sanierung im Wohnungseigentum, Umsetzung von Garantiemodellen, Umsetzung Energieausweis, Planung und Abwicklung von Modernisierungsprozessen und Einsatz von erneuerbaren Energieträgern.
Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft
Wird die thermische Sanierung der Gebäude entsprechend forciert, ist
von ca. 10.000 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen in der Bauwirtschaft
auszugehen. Allein durch die neuen klima:aktiv Kooperationen mit der Wohnungs-
und Immobilienwirtschaft soll ein jährliches Investitionsvolumen von rund
350 Millionen € ausgelöst werden, womit jährlich rd. 20.000 Wohneinheiten
umfassend modernisiert werden können. Im Rahmen der klima:aktiv Kooperationen
soll bis 2012 der Energieverbrauch im großvolumigen Wohngebäudebestand
um 10 % gesenkt werden und so allein in diesem Gebäudesegment jährlich
350.000 Tonnen CO2 eingespart werden.
Steigende Energiepreise und höhere Markttransparenz durch den Energieausweis
erfordern eine qualitativ hochwertige Modernisierung von Bestandsgebäuden
und verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energieträgern, denn: Energiesparende
Gebäude werden in Zukunft deutliche Marktvorteile haben.
Weitere Informationen zum von der Österreichischen Energieagentur
gemanagten klima:aktiv Programm wohnmodern: www.wohnmodern.at
Kontakt: wohnmodern@energyagency.at
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Literatur [1]: Lechner, Veigl & Schweighofer: Energieeffizienz – Die wichtigste Säule unserer Energieversorgung“, Erschienen in energy – Die Zeitschrift der Österreichischen Energieagentur, 2/05 (S.4-5) [2]: Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (veröffentlicht im Amtsblatt L 1 vom 4. Jänner 2003) |
*) Dipl.-Ing. Walter
Hüttler leitet das >klima:aktiv<
Programm >wohnmodern<,
Dipl.-Ing. Beate Lubitz-Prohaska
gehört zum >wohnmodern< Programmteam. Beide sind in der Österreichischen
Energieagentur im Geschäftsfeld Gebäude und Raumwärme tätig.
www.energyagency.at, www.wohnmodern.at, www.klimaktiv.at
[^]