Bauen und Sanieren
Thema
Unter
den verschiedenen Möglichkeiten der Energieeinsparung im Bereich des Bauens
wird in der Sanierung des Gebäudebestandes ein großes Potenzial gesehen.
Das bezieht sich einerseits auf die Sanierung der Gebäudehülle selbst,
und andererseits auf die Modernisierung der Heizsysteme.
Sanierung in der Steirischen Wohnbauförderung
„Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und
den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung
der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des
Ausstoßes an Treibhausgasen.“ Das ist eine Vereinbarung zwischen
dem Bund und den Ländern, welche im Jahr 2002 durch den Ministerrat und
die Landeshauptmännerkonferenz angenommen wurde. Bis zur Erlangung der
Rechtswirksamkeit verging doch ein gewisser Zeitraum. Am 22.1.2006 trat sie
in Kraft und muss innerhalb eines Jahres österreichweit umgesetzt werden.
Dieses Übereinkommen, welches einen wesentlichen Schritt zur Erreichung
des Kyoto-Zieles Österreichs darstellt, ist eine ganz wichtige Grundlage
für die Wohnbauförderung der Länder und damit verbunden für
das ökologische Bauen: Zum einen wird darin eine quantitative Verlagerung
vom Neubau zur Sanierung festgeschrieben, zum anderen sollen durch Stufenmodelle
die Qualitätsstandards angehoben und Anreize geschaffen werden.
Während diese grundsätzlichen Ziele höchst zu begrüßen
sind, muss an die Sache selbst trotzdem mit Bedacht herangegangen werden. Auch
wenn es manche so verstehen wollen, so bedeutet eine dicke Wärmedämmung
bzw. eine Solaranlage zwar thermische Qualität, eine Verringerung des CO2-Ausstoßes
etc, aber noch lange nicht Wohnqualität oder Nachhaltigkeit. Im Anschluss
wird versucht, einen kurzen Überblick über den derzeitigen Stand der
Förderungsvarianten zu erreichen.
Förderungen in der Steiermark
In der Eigenheimförderung wagte die Steiermark als erstes Bundesland den
Schritt, fossile Brennstoffe hintan zuhalten (Ausnahmen gibt es nur bei bestehenden
Gasleitungen). Die Vorgabe einer zwingenden Energieberatung, die Grenze von
max. 60 kWh/m²a spezifischen Heizwärmebedarf (laut Durchführungsverordnung
zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993), sowie zusätzliche
Zuschläge für Alternativenergieanlagen, Niedrigenergiehaus, Superniedrigenergiehaus
und Passivhaus bestätigen den hohen Standard in der Steiermark.
Im Geschoßbau, wo raumordnungspolitische Belange, Grundrissgestaltung,
Behindertenadaptierbarkeit, der Energieträger in Absprache mit dem Landesenergiebeauftragten
und vieles mehr am Wohnbautisch betrachtet werden (eine österreichweit
einzigartige Einrichtung), scheint der steirische Weg vielleicht nicht so spektakulär
wie anderswo. Sicher ist jedoch, dass es ein erfolgreicher Weg ist, und dass
der Hebel für Nachhaltigkeit schon in der Raumplanung anzusetzen ist.
Abbildung 1: Sanierungsbeispiel Zankelhof: Schaffung von 55 Wohnungen durch den Umbau eines Industriegebäudes im Norden von Graz
Sanierungsförderungen
Was die Sanierungsförderung betrifft, so muss man zwei Arten unterscheiden:
Die „Kleine Sanierung“ und die „Umfassende Sanierung“.
Erstere zielt hauptsächlich auf private Bauherrn (in erster Linie Einfamilienhäuser)
ab. Es werden Erhaltungsmaßnahmen und Verbesserungen, aber auch thermische
Sanierungen von Mehrfamilienhäusern gefördert. Auch hier war die Steiermark
als eines der ersten Bundesländer bei den Öko-Zuschlagssystemen mit
im Boot. Gelten € 15.000,- als Basisförderung, so können mit
vier Öko-Punkten bis zu € 50.000,- je Wohnung anerkannt werden.
Bei der „Umfassenden Sanierung“ wird eine Gegenüberstellung
des Heizwärmebedarfs vor und nach der Sanierung verlangt. Die Art des Energieträgers
muss mit dem Landes-energiebeauftragten abgesprochen sein.
Abbildung 2: Sanierungsbeispiel Freisleben: Durchgeführte Sanierung von 19 Wohnungen im Jahr 2003
Thermographieaktion
Bereits seit vergangenem Jahr gibt es eine Thermographieberatungsaktion des
Landes Steiermark, bei der für Einfamilienhäuser € 450,- und
für Mehrfamilienhäuser € 1.200,- vom Land Steiermark bzw. von
klima:aktiv getragen werden.
Die Wärmedämmung, die Qualität und Dichtheit der Fenster sowie
thermische Schwachstellen der Gebäudehülle (Wärmebrücken)
entscheiden wesentlich über die Höhe der Heizenergie und der Heizkosten.
Mit Hilfe einer Infrarotkamera wird während der kalten Jahreszeit die Wärmeabstrahlung
des Gebäudes aufgenommen. Bei thermischen Schwachstellen tritt mehr Wärme
nach außen als an anderen Stellen. In der Thermografie-Aufnahme werden
diese Stellen als hellere Bereich (gelb, rot und weiß) sichtbar. Dadurch
werden thermische Schwachstellen und auch verdeckte Baumängel von Gebäuden
unmittelbar sichtbar gemacht. Mit Hilfe einer fachkundigen Beratung können
daraufhin gezielte Sanierungstätigkeiten gesetzt werden. Die rege Nachfrage
spricht für das Umweltbewusstsein der steirischen Bevölkerung.
Abbildung 3: Durch Thermographieaufnahmen werden Schwachstellen des Gebäudes sichtbar (Foto: Grazer Energieagentur)
Zukunftsperspektiven
Im Zuge der Novelle zur Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen
Wohnbauförderungsgesetz 1993 sind für den Geschoßbau gravierende
Änderungen vorgesehen. So sollen gewisse Muss-Kriterien einfließen.
Gedacht ist hier im speziellen an Solarnutzung, Energiebuchhaltung und an eine
thermographische Prüfung des Gebäudes innerhalb der Gewährleistungsfrist.
Des weiteren soll es eine ganze Menge von Öko-Kriterien geben, die zusätzlich
gefördert werden. Zum einen denkt man an Bewertungen im Sinne der Stoffflusswirtschaft.
Das heißt, dass zum Beispiel Ressourcenverfügbarkeit, Trennbarkeit
der Materialien und Einsatz von Recyclingbaustoffen geprüft werden; auch
Primärenergieinhalt, Treibhauspotenzial und Versäuerungspotenzial
(OI3 Index) werden wichtige Kriterien sein. Weitere ökologische Gesichtpunkte
wie Bodenversiegelung, Heizungsanlagenoptimierung, Raumluftgüte und ökologisch
optimierte Baustoffe werden einen wichtigen Bestandteil der Novelle sowohl im
Neubau als auch - soweit übertragbar - in der Sanierung darstellen.
Abbildung 4: Sanierungsbeispiel Schattauberg: Schaffung von 10 Wohneinheiten in den Gemäuern eines alten Bauernhofes
Umfassende Sanierung
Dass bei der Sanierungsförderung andere Bewertungsmaßstäbe
heranzuziehen sind, als im Neubau, versteht sich von selbst. Die Betrachtungsweise
muss hier differenzierter erfolgen: Um welche Art von Gebäuden handelt
es sich? Geht es um die Umnutzung von alten Industriehallen oder Gewerbebauten
zu Wohnhäusern, oder handelt es sich um bereits bestehende Wohnbauten?
Handelt es sich um eine komplette, umfassende Sanierung des gesamten Gebäudes,
inklusive aller Sekundärmaßnahmen wie Leitungserneuerungen oder Grundrissgestaltung,
oder geht es allein um die thermische Verbesserung der Gebäudehülle?
Als erstes geprüft werden muss die Substanz des Bauwerkes und die Zweckmäßigkeit
einer Sanierung.
Eine wesentliche Frage ist das Alter des Bauwerkes. An Wohnbauten aus den siebziger
Jahren ist ganz anders heranzugehen wie an Häusern aus der Gründerzeit.
Dass Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, ganz besonders sensibel betrachtet
und saniert werden müssen und nur nach einem positiven Gutachten der entsprechenden
Behörde gutgeheißen werden können, ist selbstverständlich.
Es gibt zudem aber noch viele weitere baukulturell bedeutende Gebäude,
die nicht laut Gesetz unter Schutz stehen, aber trotzdem schützenswert
sind, oder solche, die im Laufe der Zeit durch Zu- und Umbauten verunstaltet
wurden und vielleicht wieder auf die ursprünglichen Proportionen zurückgeführt
werden könnten. Natürlich spielen auch die örtlichen Gegebenheiten
wie Immissionen und Infrastruktur eine Rolle, ebenso oftmals vorhandene Schutzzonen
und verschiedene zusätzliche Vorgaben.
Wann ist eine Fassade schützenswert? Und vor allem, wie geht man an die
thermische Verbesserung solcher Bauteile heran? Zweifellos gibt es Fälle,
wo durch zusätzliche, falsch geplante oder falsch ausgeführte Dämmmaßnahmen
negative Auswirkungen auf die Bausubstanz erfolgten. Hier ist eine enge Zusammenarbeit
aller Planer und Beteiligten notwendig. Es ist unumgänglich Experten dieses
Fachgebietes beizuziehen, um eine optimale Lösung in allen Bereichen zu
erzielen. Es muss an dieser Stelle auch erwähnt werden, dass integrative
Ansätze von Seiten der Sanierungs-Antragsteller nicht immer forciert werden,
weil damit möglicherweise die Gewinnoptimierung nicht zu hundert Prozent
gegeben ist.
Abgesehen von der Erhaltung, Sanierung und Verbesserung bestehender Gebäude
spielen auch die Aspekte der Wohnraumschaffung ohne zusätzlichem Grünflächenbedarf,
meist in hochwertigen Wohngegenden, eine entscheidende Rolle. Dies erfolgt unter
den Vorgaben einer guten Grundrissgestaltung und der Schonung der (wertvollen)
alten Bausubstanz.
Priorität: Energieeinsparung
Trotz all der verschiedenen zu berücksichtigenden Umstände, von denen nur einige aufgezählt wurden, hat das Ziel der Energieeinsparung die oberste Priorität. Wie viele „Energiefresser“ existieren noch?! Nicht bei den Neubauten liegt der Schlüssel zur großvolumigen Energieeinsparung sondern bei den Gebäudebeständen. In diesem Bereich gibt es ein sehr großes Potenzial. Das gilt vor allem in Bezug auf die Gebäudehülle, doch auch durch den Tausch bestehender alter Heizkessel durch neue effiziente Heizanlagen sind große Einsparungsmöglichkeiten gegeben.
Abbildung 5: Radmer: Einbau von 7 Wohnungen in ein altes Herrenhaus; Verwendung von innovativen Wärmedämm- und Heizsystemen, begleitet von der TU Graz/Prof. Gamerith
Zusammenfassung
Man muss feststellen, dass für die Gesamtbeurteilung im Bereich der Sanierung
viele Parameter eine Rolle spielen und es großer Anstrengungen aller Beteiligten
bedarf, um zu einer wirtschaftlich vertretbaren, ökologisch wertvollen
und nachhaltenden Gebäudenutzung zu gelangen. Im Zuge des „Sanierungswohnbautisches“
wird jedes einzelne Objekt vor Ort besichtigt, auch das ist beispielhaft in
der Umsetzung.
Wie schon erwähnt kann die Beurteilung und Durchführung äußerst
schwierig sein. Trotzdem ist es eine befriedigende Aufgabe alten Mauern wieder
neues Leben einzuhauchen, die Herausforderung anzunehmen und schlussendlich
einer zeitgemäßen und sinnvollen Nutzung zuzuführen. Das erklärte
Ziel der Steiermärkischen Wohnbauförderung ist es, dass durch die
Sanierungsmaßnahmen eine enorme Einsparung von Treibhausgasen bewirkt
wird und dass ökologische Nachhaltigkeit eine Selbstverständlichkeit
wird.
*) Dipl.-Ing Johann Tatzl ist Leiter des Technischen Referates der Wohnbauförderung des Landes Steiermark. Detaillierte Informationen zur Wohnbauförderung in der Steiermark erhalten Sie unter www.wohnbau.steiermark.at [^]