Solarwärme boomt
Solarthermie
Für
die Steiermark gelten ab 1. Juni 2006 neue Kriterien im Wohnbau, welche mit
Verordnung und Richtlinien für eine ökologische Wohnbauförderung
festgelegt worden sind. Mit einer effizienten Wohnbauförderung ist es dem
Land Steiermark gelungen, den Bedarf an Wohnraum im Wesentlichen abzudecken.
Steiermark: Vorbild bei Errichtung von Solaranlagen in Österreich
Mit der neuen ökologischen Wohnbauförderung kann nun der nächste
Schritt zur Senkung der Miet- und Energiekosten bei gleichzeitiger Steigerung
der Wohnqualität verwirklicht werden. Dabei forciert man durch Förderungsanreize
eine verstärkte Wärmedämmung sowie eine umweltfreundliche Energiegewinnung
durch Warmwasserbereitung mit Solaranlagen und die Beheizung durch erneuerbare
Energiequellen als Ersatz für fossile Brennstoffe (Kohle, Öl, Gas)
unter Berücksichtigung ökologischer Baustoffe für eine nachhaltige
und klimaschutzfreundliche Umweltpolitik.
Bereits 1989-2001 hat man in der Steiermark begonnen den Lebensraum der Menschen
mit Maßnahmen der Wohnbauförderung zu verbessern. So wurden in diesem
Zeitraum vorerst zur Hintanhaltung von Smog rund ums Grazer Becken und dann
grundsätzlich zur Verbesserung der Luftqualität ca. 50.000 Fernwärmeanschlüsse
neu errichtet und 36 Mio. Euro an Förderungsbeiträgen aufgewandt.
Als punktueller Meilenstein im Sinne des Klimaschutzes war 2002 die Verschärfung
der Förderungsbedingungen für die Neuerrichtung von Eigenheimen zu
sehen. Neben einer verstärkten Wärmedämmung und verpflichtender
Energieberatung wurde verordnet, dass Beheizungssysteme möglichst ohne
fossile Brennstoffe zur Anwendung gelangen. Darunter sind vor allem Biomasseheizungen,
Pelletsheizungen, Pufferspeicherheizungen, Wärmepumpe sowie der Anschluss
an Fernwärme zu verstehen.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Wohnhaussanierung für energiesparende
Maßnahmen Ökopunktezusatzförderungen eingeführt.
Förderungsbedingungen
Als Beitrag zum Kyoto-Staatsvertrag für die Förderung der Errichtung
und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes
an Treibhausgasen ist mit der Verordnungsnovelle (LGBl. Nr. 68/2006) im Rahmen
der Ökologisierung der Wohnbauförderung in der Steiermark beim Neubau
von Mehrfamilienhäusern und Eigenheimen auch die Nutzung der Kraft der
Sonne verpflichtend eingeführt worden. Die Bestimmung lautet: „Förderungen
im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden dürfen nur bei Heranziehung
von Solarenergie für die Warmwasserbereitung erfolgen. Ausgenommen davon
sind Wohnobjekte aufgrund von gegenläufigen Vorgaben durch das Denkmalschutzgesetz,
das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980 bzw. Ortsbildschutzgesetz 1977 oder
wenn dies wirtschaftlich auf Grund der Lage des Objektes nicht vertretbar ist
sowie bei ganzjähriger Beheizung durch Fernwärme.“
Ausnahmen sind somit nur mit Stellungnahme des Landesenergiebeauftragten möglich.
Details über die Umsetzung von Solaranlagen sind im Geschossbau und beim
Eigenheimbau den Richtlinien für ökologische Wohnbauförderung
zu entnehmen (www.wohnbau.steiermark.at).
Abbildung 1: „Wohnen am Stadtpark“ in Gleisdorf mit 72 m² Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung und Raumheizung
Geschoßbau
Im Geschoßwohnbau ist die Verwendung der Solarenergie für die Warmwasserbereitung verpflichtend und es kann auch eine Nutzung für teilsolare Heizung gefördert werden. Ausnahmen sind nur mit Stellungnahme des Landesenergiebeauftragten möglich. Folgende Vorgaben müssen erfüllt werden:
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Mindestdämmstärken |
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Rohrdimensionen |
Außenbereich |
Innenbereich |
[mm] |
[mm] |
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DN 15 |
30 |
20 |
DN 20 |
40 |
30 |
DN 25 |
40 |
30 |
DN 32 |
40 |
40 |
DN 40 |
50 |
40 |
DN 50 |
60 |
50 |
Tabelle 1: Mindestdämmstärken für Rohre im Geschoßwohnbau
Eigenheim
Für die Eigenheimförderungen gilt der verpflichtende Einsatz von
Solarenergie zur Warmwasserbereitung. Die vorgeschriebene Mindestkollektorfläche
beträgt 5 m²!
Ausnahmen können nur dann gemacht werden, wenn der Betrieb einer Solaranlage
aus klimatischen Gründen wirtschaftlich nicht vertretbar ist, wenn eine
ganzjährige Fernwärmeversorgung sichergestellt ist, oder wenn eine
Wärmepumpenheizanlage mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4 im Einsatz
ist, welche ganzjährig betrieben wird.
Abbildung 2: Wohnanlage Feistritzer in Markt Hartmannsdorf mit 30 m² thermischen Sonnenkollektoren, Nachheizung mit örtlicher Biomasse-Fernwärme (Foto: Schröttner, AEE INTEC)
Zukunftsweisende Maßnahmen
Mit den zukunftswegweisenden Maßnahmen in der Steiermark soll laut steirischem Wohnbaulandesrat Johann Seitinger dem Gedanken der Energieeinsparung und dem Klimaschutz Rechnung getragen werden. Gleichzeitig wird aufgezeigt, dass eine Betriebskostensenkung beim Endverbraucher, nachhaltiges Bauen und umweltfreundliche Energieversorgung sich gegenseitig keinesfalls ausschließen und man auf diese Art und Weise dem Kyotoziel näherkommt.
*) Ing. Siegfried Kristan ist Leiter der Abteilung 15 – Wohnbauförderung in der Steirischen Landesregierung, a15@stmk.gv.at [^]