Solarwärme boomt
Solarthermie


Abbildung 1: Mehrfamilienhaus in der Theodor-Körner-Straße in Graz mit 240 m² Kollektorfläche
Die Ausführung und der Betrieb von Trinkwassererwärmungsanlagen stehen schon seit je her in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wasserhygiene. Darunter versteht man im Speziellen die Vermeidung einer mikrobiellen Belastung des erwärmten Trinkwassers, insbesondere mit Bakterien (z.B. Legionellen, Pseudomonaden).
Solarwärme und die neue Hygienenorm B 5019 für Trinkwassererwärmungsanlagen
Waren die Anforderungen an die Konzeption und den Betrieb von zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen
in Deutschland durch die DVGW W 551, W 552 und W 553 schon seit Jahren klar
geregelt, bestand in Österreich diesbezüglich Nachholbedarf. Mit der
im Jänner 2007 erschienenen ÖNORM B 5019 „Hygienerelevante Planung,
Ausführung, Betrieb, Wartung, Überwachung und Sanierung von zentralen
Trinkwasser-Erwärmungsanlagen“ steht nunmehr ein umfangreiches und
in manchen Punkten auch sehr striktes Regelwerk zur Verfügung.
Die Ausführungen in dieser ÖNORM gelten, unter der Voraussetzung,
dass Trinkwasser zentral erwärmt wird, im Besonderen für Kranken-
und Kuranstalten, Pflegeeinrichtungen, Badeeinrichtungen, Beherbergungsbetriebe,
Gemeinschaftseinrichtungen sowie öffentliche Gebäude und Wohnhausanlagen.
Wie der Titel der Norm schon aussagt, behandelt die Norm ein breites Spektrum,
das sich von der Konzeption über die Ausführung, den Betrieb, die
regelmäßige Prüfung bis hin zur Sanierung von Problemanlagen
erstreckt.
Solarunterstützte Anlagen zur Trinkwassererwärmung
Die Auswirkungen der ÖNORM B5019 sind angesichts der bis dato üblichen Ausführung von zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen erheblich. Nachfolgend werden die zentralen Inhalte und Auflagen (betreffend die Planung, die Ausführung und den Betrieb) kurz zusammengefasst:
Scheint vor allem die Auflage der Minimaltemperatur von 55°C für trinkwassergeführte Vorwärmstufen auf den ersten Blick als besonders ungünstig für solarunterstützte Anlagen zur Trinkwassererwärmung, so kann bei näherer Betrachtung des Geltungsbereiches bzw. bei entsprechender systemtechnischer Ausführung Entwarnung gegeben werden.
Ein- und Zweifamilienhäuser
Die ÖNORM B 5019 besitzt aufgrund des geringen Risikos einer mikrobiellen Belastung für den Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser keine Gültigkeit, weshalb die Standardausführung von solarunterstützten Anlagen zur Trinkwassererwärmung in diesem Bereich (Solaranlage speist in den unteren Teil eines Trinkwasserspeichers) nach wie vor zur Umsetzung gelangen kann.
Wohnungsstationen
Ebenso ausgenommen vom Gültigkeitsbereich der B 5019 sind dezentrale Trinkwassererwärmer für einzelne Wohnungen (siehe Abbildung 2 und Abbildung 3). Werden zeitgemäße solarunterstützte Wärmeversorgungskonzepte wie Zwei-Leiter-Netze in Verbindung mit Wohnungsstationen (dezentrale Erwärmung des Trinkwassers im Durchflussprinzip) im Geschoßwohnbau errichtet, kann neben den bekannten energetischen Vorteilen aufgrund der neuen Hygienenorm auch ein zusätzlicher wirtschaftlicher Vorteil erzielt werden. Dieser liegt darin begründet, dass bei dieser Art der Trinkwassererwärmung die B 5019 nicht zur Anwendung gelangt und somit im Gegensatz zu Anlagen mit zentraler Trinkwassererwärmung auch die mit erhöhtem Aufwand verbundenen Auflagen bei Ausführung, Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung (in regelmäßigen Intervallen über die Betriebszeit der Anlage) nicht erfüllt werden müssen.
Abbildung 2: Die B 5019 gilt nicht beim Einsatz von Zwei-Leiter-Netzen und Wohnungsstationen
Abbildung 3: Durchflusserwärmer in einzelnen Wohnungen sind von der neuen Norm ausgenommen
Systemtechnische Anpassung
Für alle Einsatzgebiete, in denen die zentrale Erwärmung von Trinkwasser aus technischen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen unumgänglich ist, müssen die Auflagen der ÖNORM B 5019 erfüllt werden (Hydraulikschema siehe Abbildung 4). Speziell für solarunterstützte Anlagen zur Trinkwassererwärmung müssen diese bereits in der Konzeption entsprechend berücksichtigt werden:
Abbildung 4: Solarunterstütztes System zur zentralen Trinkwassererwärmung
Zu berücksichtigen ist, dass bei zentralen Anlagen zur Trinkwassererwärmung neben den konzeptionellen Erfordernissen auch die Auflagen der B 5019 hinsichtlich Inbetriebnahme, Wartung, Betrieb und regelmäßiger Prüfung (Probennahmen) erfüllt werden müssen. Vor allem die laufende Betriebsführung inkl. der nötigen Prüfungen (Intervalle in Abhängigkeit der Risikogruppe), stellen hier einen erheblichen Kostenfaktor über die gesamte Nutzungszeit der Anlage dar.
Gültigkeitsbereich auch bei Altanlagen
Generell gelten die Auflagen der B 5019 hinsichtlich der notwendigen Systemtemperaturen
und der Probennahmen auch für Altanlagen. Die Verantwortung hierfür
liegt beim Betreiber des Gesamtsystems. Können systembedingt die in der
Norm definierten Temperaturen nicht erreicht werden, ist mit erhöhten Intervallen
für die Probennahme zu rechnen, bzw. müssen bei Problemanlagen verfahrenstechnische
Maßnahmen (Desinfektionen) angewendet werden.
Mittlerweile ist die ÖNORM B 5019 bereits ein Jahr gültig und ermöglichte
die Sammlung von Praxiserfahrungen. Eine erste Anpassung durch das österreichische
Normungsinstitut ist aktuell im Gange, größere Änderungen werden
nach dem aktuellen Stand aber nicht erwartet.
Nähere Informationen und Bestellmöglichkeit:
Österreichisches Normungsinstitut unter www.on-norm.at.
*) Ing. Christian Fink ist Mitarbeiter der AEE-INTEC in Gleisdorf und Leiter des klima:aktiv Programms solarwärme, www.aee-intec.at, c.fink@aee.at [^]