Sommerkomfort im Büro- und Verwaltungsbau
Nachhaltige Gebäude
Abbildung
1: Beispiel einer Lochfassade mit gebäudeintegrierten
Verschattungselementen eines Wohngebäudes (Quelle: TISUN)
Die EU-Gebäuderichtlinie (DIRECTIVE 2002/91/EC über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ist ein verbindlicher ganzheitlichen Ansatz für die energetische Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden und fordert die Festlegung von nationalen Standards für den Neubau und für den Bestandsbereich. Die Richtlinie fordert die Einführung eines Energieausweises, welcher bei Neubau, Verkauf und Vermietung von Gebäuden und Teilen von Gebäuden (Nutzungseinheiten) zu erstellen und vorzulegen ist. Die Gebäuderichtlinie bezieht sich auf die Wärmedämmung, den Nutzenergiebedarf für Heizung und Kühlung, die Heizungsanlage, die Warmwasserversorgung, die Klimaanlage, das Belüftungssystem, die Befeuchtung und die Beleuchtung.
Kühlenergiebedarf
von Nichtwohngebäuden
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden in Österreich
Das österreichische Energieausweis-Vorlage-Gesetz gilt für Neubauten ab 1. Jänner 2008. Bei Vermietung oder Verkauf bestehender Gebäude, die auf Grund einer vor dem 1. Jänner 2006 erteilten Baubewilligung errichtet wurden, gilt es ab dem 1. Jänner 2009. Im Laufe des Jahres 2008 werden in allen Bundesländern die notwendigen Baugesetze beschlossen werden (Tirol und Vorarlberg bereits seit 1. Jänner 2008).
Berechnungsnormen für den Energieausweis
Die OIB Richtlinie legt die folgenden Punkte fest:
Abbildung 2: Layout des österreichischen Energieausweises für Nichtwohngebäude [1]
Die folgenden Berechnungsmethoden für den Energieausweis können zum Einsatz kommen:
Tabelle 1: Ö-Normen zur Berechnung des Energiebedarfs von Gebäuden (nach [2])
| ÖNORM B 8110-1 | Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes von Gebäuden/Gebäudeteile - Heizwärmebedarf und Kühlbedarf |
| ÖNORM B 8110-3 | Wärmeschutz im Hochbau – Teil 3: Wärmespeicherung und Sonneneinflüsse |
| ÖNORM B 8110-5 | Wärmeschutz im Hochbau – Teil 5: Klimamodell und Nutzungsprofile |
| ÖNORM B 8110-6 | Wärmeschutz im Hochbau – Teil 6: Grundlagen und Nachweisverfahren – Heizwärmebedarf und Kühlbedarf |
| ÖNORM H 5056 | Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Heiztechnik-Energiebedarf |
| ÖNORM H 5057 | Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Raumlufttechnik- Energiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude |
| ÖNORM H 5058 | Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Kühlenergiebedarf |
| ÖNORM H 5059 | Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Beleuchtungsenergiebedarf |
Für Raumtemperatur, Luftwechselrate, innere Wärme, Beleuchtungsbedarf
etc. werden Standard-Nutzungsbedingungen angenommen. Dadurch können die
Gebäude miteinander verglichen werden. Der Energieausweis ist damit keine
Auslegung der tatsächlichen Haustechnik, da sich das tatsächliche
Nutzerverhalten stark von den Normannahmen unterscheiden kann. Die ÖNORM
B 8110-5 gibt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude Nutzungsprofile
an.
Bei den Nichtwohngebäuden werden folgende Nutzungen angeführt:
Für Nichtwohngebäude mit raumlufttechnischer Anlage und einer vorgegebenen
Spanne an Zuluftfeuchtigkeit (definiert in ÖNORM B 8110-5) wird der Nutzenergiebedarf
für die Luftaufbereitung für die Heiz- und Kühlperiode in ÖNORM
H 5057 berechnet.
Für die Berechnung des Endenergiebedarfs (EEB) werden ausgehend vom Nutzenergiebedarf
die Regelungsverluste, Leitungsverluste, Speicherverluste und die Wirkungsgrade
der Wärme- bzw. Kälteerzeuger berücksichtigt (H 5056 Wärme,
und H 5058 Kälte).
Gesetzliche Anforderungen
Die gesetzlichen Anforderungen aus der nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (nach /1/) sind gestuft um die Energieeffizienz sowohl des Gebäudes an sich als auch der eingesetzten Technologie für HLK und Beleuchtung zu gewährleisten:
Heizwärmebedarf
Für neue Wohngebäude ist der maximal erlaubte HWB 78 kWh/(m².a)
bzw. ab 1. Jänner 2010 66,5 kWh/(m².a). Mit Abluftwärmerückgewinnungsanlagen
(AWR) reduziert sich der Wert um 8 kWh/(m².a).
Für neue Nicht-Wohngebäude liegt der maximal erlaubte HWB bei 27 kWh/(m³.a).
Mit AWR reduziert sich der zulässige Wert um 2 kWh/( m³.a)
Der erlaubte HWB wird mit den Heizgradtagen des Gebäudestandorts korrigiert
und in Abhängigkeit vom A/V-Verhältnis des Gebäudes ermittelt.
Kühlbedarf
Für Wohngebäude muss die Erfüllung der B 8110-3, sommerlicher
Überwärmeschutz, nachgewiesen werden.
Für Nicht-Wohngebäude ist entweder ÖNORM B 8110-3 mit inneren
Lasten laut Gebäudetyp, oder maximal 1,0 kWh/m³a (pro m³ Bruttovolumen
) außeninduzierter KB KB*V,NWG,max (Nutzungsprofil
Wohngebäude, Infiltration nx = 0,15)
einzuhalten.
Schlussfolgerungen
Die beiden Forderungen für den Kühlbedarf schreiben eine für
Mitteleuropa in Bezug auf Sommertauglichkeit sinnvolle Architektur und Bauphysik
vor. Besonders im Bereich der Nichtwohngebäude stellt dies einen einschneidenden
Eingriff in die heutigen vorherrschenden Architekturströmungen dar. Vollverglasten
Fassaden werden, sofern die Bauordnungen ernst genommen werden, nicht mehr gebaut
werden dürfen, da für solche Fassaden der sommerliche Überwärmeschutz
bzw. KB*= 1 kWh/m³K nur nicht nachweisbar sein wird, wenn entsprechende
großflächige Außenverschattungen vorgesehen werden. Mit vollflächigen
Außenverschattungen wird ein solches Gebäude recht teuer. Dies könnte
zu einer Reduktion der Verglasungsflächen mit positiven Auswirkungen auf
Heiz- und Kühlenergiebedarf führen. Außerdem gewinnt die nutzbare
Speichermasse im Gebäude beim Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
an Bedeutung, sodass auch Alternativen zu abgehängten Decken und aufgeständerten
Fußböden (und damit Entkoppelung der Decken- bzw. Fußbodenspeichermasse
von den Räumen) möglich werden.
Für den Endenergiebedarf gibt es für Nichtwohngebäude derzeit
keine Vorgaben, da es in Österreich keine statistischen gesicherten Werte
gibt. Diese Werte sollen in den nächsten Jahren gesammelt und darauf aufbauend
Vorgabewerte entwickelt werden.
Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises wird dazu führen, dass Käufer
und Bestandnehmer verstärkt auf eine gute Gesamtenergieeffizienz achten.
Der Kühlbedarf von Gebäuden sollte sich in Zukunft reduzieren.
Eine Zusammenfassung aktueller Normen und Berechnungsschritte bezüglich
des Energieausweises findet sich in [4].
| Literatur
|
*) Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr.tech. Wolfgang Streicher ist Leiter der Arbeitsgruppe "Energieeffiziente Gebäude" am Institut für Wärmetechnik der TU Graz, w.streicher@tugraz.at, http://www.iwt.tugraz.at [^]