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Ergebnisse der ersten Ausschreibung „Demoprojekte Solarhaus 2014“ des Klima- und Energiefonds

Laut der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) müssen ab 2020 alle neuen Gebäude Niedrigstenergiehäuser („nearly zero energy buildings“) sein, deren sehr niedriger Energiebedarf zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Quellen in der Nähe oder direkt am Standort gedeckt werden soll. Die erste Ausschreibung des Förderprogramms „Demoprojekte Solarhaus 2014“ unterstützte Ein- und Zweifamilienhäuser, die beweisen, dass dies jetzt bereits möglich ist. Gefordert waren mindestens 70% solare Deckung des gesamten Wärmebedarfs des Gebäudes. Das Programm wurde mit einem Budget von 700.000 Euro ausgeschrieben. Ähnlich der Ausschreibung für „Solare Großanlagen“ werden ausgewählte Projekte mit einem wissenschaftlichen Monitoring begleitet.

Das Förderprogramm

Das Förderprogramm richtete sich an EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen, die den Wärmebedarf für Heizung und Brauchwarmwasser (ohne Schwimmbad) ihres Ein- oder Zweifamilienhauses vorwiegend mit einer Solarthermie-Anlage decken. Als Zusatzheizsystem wurden ausschließlich Holzheizungen oder Wärmepumpen akzeptiert. Neben den traditionellen großen Wasserspeichern wurde auch das innovative Konzept der Bauteilaktivierung gefördert.
Abhängig vom spezifischen Heizwärmebedarf nach PHPP 8.0 (Ermittlung des jährlichen Heizwärmebedarfs pro m² Energiebezugsfläche gemäß Passivhausprojektierungspaket Version 8.0 oder höher) wurden die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten gegenüber einem Ölkessel mit 40% bis 50% gefördert (Tabelle 1).

Tabelle 1: Förderhöhe in Abhängigkeit des Heizwärmebedarfs (jährlicher Heizwärmebedarf pro m² Energiebezugsfläche gemäß Passivhaus-Projektierungspaket, Energiekennwert Heizwärme; PHPP-Version 8.0 oder höher)

Der maximale Förderbetrag war auf 12.000 Euro beschränkt. Technologisch interessante, sowie innovative Projekte wurden zur Begleitforschung ausgewählt. In diesem Fall wurde die obere Grenze des Förderbetrags auf 15.000 Euro erhöht.
Die förderfähigen Anteile waren alle zur Wärmeerzeugung notwendigen Komponenten bis hin zum Frischwassermodul (exkl. Elektroheizstäbe/-patronen). Das Zusatzheizsystem wurde entsprechend der laufenden Förderungen für Wärmepumpen und Biomassekesseln pauschal gefördert. Die Kollektorfläche musste mindestens 15 m² betragen.

Wissenschaftliche Programmbegleitung

Die zehn interessantesten Projekte werden mit einem Begleitmonitoring ausgestattet und zumindest ein Jahr lang wissenschaftlich begleitet. In dieser Zeit können eventuelle Installations- und/oder Regelungsfehler ausgemerzt und die Anlagen optimiert werden. Zusätzlich sollen besonders kosten- und gesamteffiziente Ansätze identifiziert werden. Neben der individuellen Optimierung der Anlagen sollen insgesamt Betriebserfahrungen gesammelt, die technische Weiterentwicklung gefördert, sowie genereller Knowhow-Aufbau gewährleistet werden.

Anfragen und eingereichte Projekte

Obwohl das Förderprogramm eine relativ kurze Laufzeit von nur 3 Monaten hatte, gab es ein reges Interesse. 75 Interessenten erkundigten sich näher, 27 davon bereiteten die Einreichungsunterlagen auf und kamen zu einem Beratungsgespräch, 25 davon reichten ein. Die Anfragen kamen aus allen, bei den Beratungsgesprächen waren beinahe alle Bundesländer vertreten (Abbildung 1).

Abbildung 1: Telefonische Erstkontakte, sowie Einreichungen für das Förderprogramm 2014

Von allen Einreichungen erfüllten 20 Anträge die Förderkriterien. Zehn davon wurden aufgrund von Innovationsgehalt oder hoher Kosteneffizienz für die Begleitforschung ausgewählt. Bis auf eine Ausnahme konnten alle Projekte den Förderrahmen von mindestens 12.000 Euro voll ausschöpfen.
Die eingereichten Projekte lassen sich in 3 Kategorien einteilen: Klassische Systeme mit großen Wasserspeichern, innovative Systeme mit kleinen Wasserspeichern und Bauteilaktivierung als primären (Niedertemperatur-)Speicher, sowie Anlagen mit großen Wasserspeichern (größer 5.000 Liter) und Bauteilaktivierung. Auffallend ist der hohe Anteil an Bauteilaktivierung, deren Einsatz zum Heizen noch wenig wissenschaftlich erforscht ist. Insgesamt nutzen 16 Konzepte Bauteilaktivierung, 9 davon haben zusätzlich einen großen Wasserspeicher (Abbildung 2).

Abbildung 2: Einreichungen aufgeteilt nach Anlagenkonzept

In der Begleitforschung sind alle Anlagenkonzepte vertreten. Es wird also möglich sein, die unterschiedlichen Ansätze wissenschaftlich fundiert zu vergleichen.

Ausblick auf das nächste Förderprogramm 2015

Da das Förderprogramm in seiner ersten Auflage sehr gut angenommen wurde, wird es auch für das Jahr 2015 wieder neu ausgeschrieben. Im Vergleich zum Vorjahr wurden jedoch einige Veränderungen vorgenommen. So wird die Förderhöhe für die Projekte in der Begleitforschung von 15.000 auf 17.000 Euro angehoben. Als Nachweis für den geforderten Heizwärmebedarf kann nun auch der Energieausweis – mit angepassten oberen Grenzen für den Heizwärmebedarf – herangezogen werden. Das Budget des Förderprogrammes 2015 liegt bei 600.000 Euro. Das Programm ist seit 25.3.2015 auf der Homepage das Klima- und Energiefonds veröffentlicht (www.klimafonds.gv.at).

Logo klimaenergiefonds

Autorenbeschreibung

DI Walter Becke ist Projektmitarbeiter des Bereichs Solarthermische Komponenten und Systeme bei AEE INTEC (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

DI Roger Hackstock ist verantwortlich für das Förderprogramm des Klima- und Energiefonds „Demoprojekte Solarhaus 2014“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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